Sachkundenachweis

Niedersächsische Hundehalter/innen, die sich erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht als sachkundig gelten, müssen den Sachkundenachweis erbringen.
Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Bei der praktischen Sachkunde wird geprüft, ob der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen.