Niedersächsische Hundehalter*innen, die sich erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht als sachkundig gelten, müssen ihre Sachkunde in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachweisen.
Dieser Sachkundenachweis wird umgangssprachlich auch Hundeführerschein genannt.
Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
In der theoretischen Sachkundeprüfung beantwortest du 35 Fragen aus verschiedenen Themengebieten rund um den Hund:
Sie umfassen erforderliche Kenntnisse über
die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts
das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften
das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden
das Erziehen und Ausbilden von Hunden
Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden
Die Prüfung ist erfolgreich abgelegt, wenn aus jedem Themengebiet mindestens 4 von 7 Fragen und im Gesamtergebnis mindestens 26 von 35 Fragen richtig beantwortet wurden.
In der praktischen Sachkundeprüfung weist du nach, dass du deinen Hund einschätzen kannst und in der Lage bist, etwaige Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu erkennen und sachkundig zu handeln.
Verhältst du dich mit deinem Hund rücksichtsvoll in Begegnungen mit Spaziergängern, Radfahrern, Hunden? Handelst du vorausschauend beim Durchqueren eines verkehrsöffentlichen Raumes?
Wie sieht der Umgang zwischen dir und deinem Hund aus? Kannst du ihn untersuchen? Wie bringst du ihm neue Dinge bei?
Auch wenn dein Hund noch Problemverhalten zeigt, kannst du die Prüfung bestehen, sofern du mit besonders achtsamem Weitblick agierst.
Prüfungen
Bei mir wirst nur du alleine geprüft, ich nehme keine Prüfungen in der Gruppe ab.
Darum können wir deinen persönlichen Prüfungs-Termin ganz individuell vereinbaren:
Die theoretische Sachkunde legst du in Visselhövede-Kettenburg ab.
Die praktische Sachkundeprüfung findet in Visselhövede statt.